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Bundesgendarmerie ArtikelDie Bundesgendarmerie (von französisch Gens d'armes, Männer mit Waffen) ist neben der Polizei ein Sicherheitsorgan in Österreich. Die Gendarmerie ist für alle Teile Österreichs mit Ausnahme der Statutarstädte zuständig sorgt für die Sicherheit von rund zwei Drittel der Bevölkerung auf etwa 98 Prozent des österreichischen Staatsgebietes. Sie ist zwar militärisch organisiert, fungiert aber als ziviler Wachkörper.
Es gibt neben den einzelnen Posten in den Gemeinden, die in letzter Zeit vermehrt zusammen gelegt wurden, eine Verkehrsabteilung, eine Kriminalabteilung und eine Grenzgendarmerie. Für spezielle Einsätze unterhält die Gendarmerie Sondereinheiten wie z.B.: Hundeführer, Alpingendarmen, Flugretter und Strahlenspürer.
Der Überfall auf die OPEC 1975 führte zur Gründung eines Gendarmerie-Sonderkommandos, das unter dem Namen EKO-Cobra (Einsatzkommando-Cobra) bekannt ist. Diese Sondereinheit trainiert in der Nähe von Wiener Neustadt und wird vor allem bei Terrorakten und Kidnapping, aber auch bei anderen gefährlichen Einätzen alarmiert.
Ferner gibt es seit den 1980er Jahren einen sog. Air-Marshall, der als ziviler Begleiter bei gefährdeten Flügen österreichischer Fluggesellschaften mitfliegt. Dieses System wurde von den Vereinigte Staaten Amerika nach den Ereignissen vom 11.09 2001 übernommen.
Im Rahmen der seit 2002 laufenden Reorganisation der österreichischen Wachkörper sollen Polizei und Gendarmerie zusammengelegt werden.
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Die Idee zur Gründung der Gendarmerie stammt aus der Zeit der Revolution von 1848. Gedacht war sie als Sicherheitstruppe für die ganze Habsburgermonarchie . Gegründet wurde sie am 8.06 1849 von Johann Kempen von Fichtenstamm . Zu Beginn war die Gendarmerie Bestandteil des k.u.k. Heeres. Das Personal rekrutierte sich ebenfalls aus dem Heer. Die Ursprünge als Heeresbestandteil lassen sich heute noch in dem Logo der Gendarmerie finden, das eine stilisierte Granate darstellt. Auch die graue Uniformfarbe der Gendarmen hat ihren Ursprung in der Uniform der k.u.k. Armee.
Die Aufgabe der Gendarmerie war die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit. Neben ihrer Aufgabe zur Verbrechensbekämpfung, wurde die Gendarmerie später in der Zeit des Neoabsolutismus politisch instrumentalisiert, was ihr den Hass des Bürgertums einbrachte. 1876 wurde sie aus dem Heer ausgegliedert. Sie führte bereits vor dem ersten Weltkrieg die Daktyloskopie und Polizeihunde ein.
Während des ersten Weltkriegs wurde die Gendarmerie in dem Hinterland, aber auch als Feldgendarmerie eingesetzt. Nach dem Krieg wurden sie wie das Militär organisiert, aber für die Zivilaufgaben eingeteilt. Als Überbleibsel der militärischen Struktur wurden die Gendarmen den Beamten erst 1918 gleichgestellt und infolge dessen der Zivilgerichtsbarkeit unterstellt. (Zuvor waren Militärgerichte für die Gendarmen zuständig.)
Durch den verlorenen Weltkrieg wurde außerdem die Anzahl der Gendarmen, hinsichtlich der neuen Größe Österreichs, deutlich reduziert. 1934 wurde die Gendarmerie erneut in innenpolitischen Kämpfe verstrickt und Nationalsozialisten begannen sie zu infiltrieren. Nach dem Einmarsch 1938 wurden viele ranghohe Gendarmen in Konzentrationslager gebracht und zusätzlich eine große Zahl von Gendarmen eingesperrt, entlassen, pensioniert oder strafversetzt. Der verbliebene Rest wurde in die deutsche Ordnungspolizei eingegliedert.
Mit der Wiedererrichtung der Republik Österreich wurde 1945 sofort ein Genarmeriekommando eingerichtet. Zu Beginn war die Verfügungsgewalt über die Exekutive umstritten, weswegen die Gendarmerie anfänglich mit wenigen Beamten auskommen musste. Dieser Umstand besserte sich jedoch bald soweit, dass die Gendarmerie wieder in der Lage war ein Mindestmaß an staatlicher Ordnung zu gewährleisten. Als von den Kommunisten in dem Oktober 1950 ein Generalstreik ausgerufen wurde, war es unter anderem dem ständigen Einsatz der Sicherheitskräfte zu verdanken, dass der Oktoberaufstand relativ unblutig unterdrückt werden konnte.
1952 wurde die B-Gendarmerie, eine mit schweren Waffen verstärkte Gendarmerie-Einheit, aufgestellt, die nachdem Abschluss des Staatsvertrag den Grundstock des Bundesheers bildete.
Im Jahr 2002 waren ungefähr 15 Tausend Beamte bei der Gendamerie.
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